Virtuellen Influencer mit leuchtendem Avatar-Look und Dollar-Symbolen im Hintergrund

Virtuelle Influencer: wann eine digitale Figur passt und was bis 2030 offen ist

Virtuelle Influencer sind digitale Figuren, die in sozialen Netzwerken auftreten wie echte Menschen: mit Namen, Aussehen, Stil und eigenem Profil. Für Unternehmen stellt sich eine praktische Frage: Wann hilft eine solche Figur der eigenen Kommunikation, und wann braucht sie einen echten Menschen?

Die Kernaussage dieses Beitrags: Eine digitale Figur kann passen, wenn Unterhaltung, eine erfundene Markenwelt oder wiederkehrende Erklärformate im Vordergrund stehen und Budget für die laufende Pflege da ist. Wo es um persönliche Erfahrung mit einem Produkt oder um Vertrauen in einen lokalen Betrieb geht, sind echte Menschen in der Regel die naheliegendere Wahl. Du bekommst dazu eine Abgrenzung der Begriffe, einen Vergleich nach Aufgaben, die Kosten und Risiken, den rechtlichen Rahmen und eine Einordnung, was bis 2030 absehbar ist und was nicht.

In diesem Beitrag

Drei Dinge, die oft verwechselt werden

Unter „virtueller Influencer“ laufen sehr unterschiedliche Dinge. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Aufwand, Risiko und Rechtslage davon abhängen.

Begriff Was es ist Wer entscheidet, was die Figur sagt
Digitale Figur Eine gezeichnete, animierte oder in 3D gestaltete Person mit eigenem Profil Ein Team, das Texte, Bilder und Auftritte redaktionell plant
KI-gestützte Figur Eine Figur, deren Bilder, Videos oder Stimme mit generativer KI erzeugt werden Weiterhin Menschen, die Inhalte auswählen, prüfen und freigeben
Interaktiver Avatar Eine Figur, die etwa im Chat oder Kundenservice automatisch antwortet Ein KI-System im Rahmen der Regeln, die ein Team festgelegt hat
Digitale Figur, KI-gestützte Figur, interaktiver Avatar

Die meisten bekannten virtuellen Influencer gehören zu den ersten beiden Gruppen. Hinter ihnen steht ein Team, das jeden Beitrag plant. Eine digitale Figur handelt also nicht von selbst, und sie ist auch nicht automatisch ein KI-System.

Frau mit runder Brille und schwarzem Strickpullover sitzt am Laptop und blickt zur Seite

Ein Beispiel aus der Popkultur: WeddingCake

Ein bekanntes deutsches Beispiel ist WeddingCake, ein virtuelles Musikprojekt von Tom Kaulitz und dem DJ Devon Culiner. Das Berliner Animationsstudio Woodblock hat gemeinsam mit den beiden außerirdische Figuren gestaltet, die das Projekt in Videos und auf der Bühne vertreten. Der erste große Auftritt war laut einem Bericht von LBB im Mai 2022 im Finale von Germany’s Next Top Model, mit dem Song „Chai Tea with Heidi“, zusammen mit Snoop Dogg und Heidi Klum. Auf Spotify ist WeddingCake als eigener Künstler geführt.

Für Unternehmen ist an diesem Fall vor allem eines lehrreich: Die Figuren gehören zu einem Unterhaltungskonzept, und die Menschen dahinter sind bekannt. Die Figur ersetzt hier keine echte Person, sie ist bewusst als Kunstfigur angelegt. Genau darin liegt die Bedingung, unter der virtuelle Figuren am ehesten funktionieren.

Wofür eine digitale Figur taugt und wofür nicht

Ob sich eine Figur lohnt, hängt weniger an der Technik als an der Aufgabe. Vier typische Aufgaben im Vergleich:

Aufgabe Passt eine digitale Figur? Begründung
Fachliche Empfehlung eines Produkts Eher nicht Empfehlungen wirken, weil jemand ein Produkt tatsächlich benutzt hat. Eine erfundene Figur hat diese Erfahrung nicht. Sie kann Eigenschaften erklären, aber keine eigene Erfahrung bezeugen.
Wiederkehrende Erklärvideos Unter Bedingungen Eine Figur kann die Produktion vereinfachen, wenn viele ähnliche Videos entstehen und niemand im Team vor die Kamera möchte. Texte, Prüfung, Schnitt und Pflege der Figur bleiben laufender Aufwand.
Unterhaltung und Markenwelt Gut möglich Wenn die Marke ohnehin mit erfundenen Welten arbeitet, etwa in Spielen, Musik oder Kinderprodukten, passt eine bewusst erfundene Figur zum Konzept.
Vertrauen in einen lokalen Betrieb In der Regel nicht Kundinnen und Kunden wollen wissen, wer bei ihnen klingelt, wer berät und wer anruft. Echte Mitarbeitende, Abläufe und Ansprechpartner zeigen genau das.
Digitale Figur oder echter Mensch, nach Aufgabe

Daraus ergibt sich die Empfehlung dieses Beitrags, und sie gilt für Text, Fazit und Fragen gleichermaßen: Für kleine und lokale Betriebe sind eigene Gesichter meist die bessere Wahl, solange es um Beratung, Vertrauen und persönliche Erfahrung geht. Eine Figur kommt in Frage, wenn die Aufgabe Unterhaltung oder wiederkehrende Erklärung ist, das Konzept eine Kunstfigur trägt und Geld und Zeit für die dauerhafte Pflege eingeplant sind.

Ein kurzer Gegencheck: Eine Kundin schreibt unter einen Beitrag der Figur eine konkrete Frage zu einem Produkt. Wer antwortet, in wessen Namen, und woher stammt das Wissen für die Antwort? Wenn die ehrliche Antwort „ein Mitarbeiter aus dem Vertrieb“ lautet, könnte dieser Mitarbeiter auch selbst sichtbar sein.

Was eine Figur ermöglicht und was sie kostet

Die üblichen Vorteile virtueller Influencer sind Möglichkeiten, keine Garantien. Zu jedem gehört ein Aufwand oder eine Grenze:

Möglichkeit Was dafür nötig ist Grenze und Risiko
Gestaltung nach eigenen Vorgaben Ein Konzept für Aussehen, Sprache, Haltung und Themen Kontrolle über die Gestaltung beweist keine Wirkung. Ob die Figur ankommt, zeigt erst der Einsatz.
Keine privaten Fehltritte der Figur Ein Team, das jeden Inhalt prüft Fehler entstehen dann beim Team: ein unpassender Beitrag, ein falscher Ton, eine missglückte Antwort. Sie fallen auf die Marke zurück.
Einsatz auf vielen Kanälen Bilder, Videos und Texte für jeden Kanal Jeder Einsatz kostet Produktion. Eine Figur ist kein Inhalt, der sich von selbst vervielfältigt.
Gleichbleibende Erscheinung Festgelegte Gestaltungsregeln, bei KI-Bildern viel Nacharbeit Generative Werkzeuge liefern nicht immer dieselbe Figur. Abweichungen müssen erkannt und korrigiert werden.
Möglichkeiten, Aufwand und Grenzen einer digitalen Figur

Eine Grenze bleibt grundsätzlich: Eine digitale Figur kann Gefühle darstellen, aber sie empfindet nichts und hat nichts erlebt. Das ist für Unterhaltung kein Problem, für eine Empfehlung schon. Wer eine Figur einsetzt, sollte sie Dinge erklären und zeigen lassen, nicht persönliche Erfahrungen behaupten.

Kennzeichnung und Recht

Zwei Fragen werden oft vermischt: ob ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden muss, und ob offengelegt werden muss, dass eine Figur nicht echt ist. Für beides gelten unterschiedliche Regeln.

Werbekennzeichnung. Nach § 5a Absatz 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Verschweigen Verbraucher zu einer Entscheidung veranlassen kann, die sie sonst nicht getroffen hätten. Für Handlungen zugunsten fremder Unternehmen regelt die Vorschrift zusätzlich, dass ohne Entgelt oder ähnliche Gegenleistung kein kommerzieller Zweck vorliegt; der Erhalt einer Gegenleistung wird allerdings vermutet. Ob die werbende Person echt oder virtuell ist, spielt dafür keine Rolle. Wirbt eine Marke mit ihrer eigenen Figur für eigene Produkte, ist die Frage nach dem erkennbaren kommerziellen Zweck gesondert zu prüfen.

Transparenz bei KI. Die EU-Kommission beschreibt auf ihrer Seite zur KI-Verordnung Transparenzpflichten, die ab August 2026 gelten: Menschen sollen etwa erfahren, wenn sie mit einem Chatbot sprechen, und bestimmte KI-erzeugte Inhalte wie Deepfakes müssen deutlich gekennzeichnet werden. Daraus folgt nicht automatisch dieselbe Pflicht für jede digitale Figur. Ob eine fotorealistische Figur darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden, bevor sie startet.

Rechte an der Figur. Wer eine Figur entwickeln lässt, sollte drei Dinge getrennt klären: welche Nutzungsrechte der Vertrag mit der Agentur oder dem Studio überträgt, welche fremden Bestandteile verwendet werden, etwa Schriften, 3D-Modelle, Stimmen oder Musik, und ob für Name oder Erscheinung ein eigener Schutz, etwa eine Marke, sinnvoll ist. Wie weit mit KI erzeugte Gestaltungen urheberrechtlich geschützt sind, ist nicht abschließend geklärt. Das spricht dafür, die Rechte vertraglich ausdrücklich zu regeln. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung.

Was bis 2030 absehbar ist und was offen bleibt

Prognosen zu virtuellen Influencern sind oft sicherer formuliert, als die Lage erlaubt. Eine ehrliche Einordnung trennt drei Ebenen:

  • Heute möglich: Generative Werkzeuge erzeugen Bilder und Videos von Personen, die es nicht gibt, und automatisierte Chat-Avatare beantworten Fragen. Gezeigt wird dabei erzeugtes Verhalten, kein Verständnis und kein Empfinden.
  • Plausibel, aber nicht sicher: Die Werkzeuge werden günstiger und die Ergebnisse gleichmäßiger. Damit sinkt der Aufwand für einzelne Inhalte, nicht aber für Konzept, Prüfung und Pflege.
  • Offen: ob digitale Figuren für Marken alltäglich werden, wie Menschen auf sie reagieren, wenn sie massenhaft auftauchen, und wie Gerichte und Behörden die Kennzeichnungsregeln im Einzelfall auslegen.

Für die Entscheidung heute heißt das: Wer eine Figur erwägt, sollte sie an der aktuellen Aufgabe messen, nicht an einer Zukunft, die niemand sicher kennt.

Frau in Weiß steht am Steuer eines Holzboots vor Bergkulisse und Wasser

Vor der Entscheidung: vier Fragen

  1. Welche Aufgabe soll die Figur erfüllen? Empfehlung, Erklärung, Unterhaltung oder Vertrauen, siehe Tabelle oben.
  2. Wer steht hinter der Figur? Wer schreibt, wer prüft, wer antwortet auf Kommentare, und wer vertritt die Figur, wenn diese Person fehlt?
  3. Was kostet der laufende Betrieb? Nicht die Entwicklung allein, sondern Inhalte, Pflege und Prüfung über mindestens ein Jahr.
  4. Was wäre die Alternative mit echten Menschen? Oft gibt es im Betrieb jemanden, der gut erklären kann und nur eine Anleitung für kurze Videos braucht.

Wie Videos mit eigenen Mitarbeitenden ohne großen Aufwand entstehen, zeigt der Beitrag Reels ohne Studio. Wer stattdessen eine eigene Figur für Streams oder Videos aufbauen möchte, findet im Beitrag Einführung in die Welt der Vtuber einen Einstieg.

Wenn du die Entscheidung nicht allein treffen möchtest: Im Gespräch klären wir, ob für dein Ziel eine Figur, Gesichter aus deinem Betrieb oder ein anderes Format passt und welcher Produktionsaufwand dahinter steht. Die laufende Betreuung von Kanälen und Videos beschreibt die Seite Social Media Management.

Häufige Fragen

Was sind virtuelle Influencer?

Digitale Figuren mit eigenem Profil, die in sozialen Netzwerken wie echte Menschen auftreten. Meist plant ein Team jeden Beitrag; Bilder, Videos oder Stimme können mit 3D-Gestaltung oder generativer KI entstehen. Eine digitale Figur ist nicht automatisch ein KI-System, das selbst handelt.

Lohnt sich ein virtueller Influencer für einen kleinen Betrieb?

Meist nicht, solange es um Beratung, Vertrauen und persönliche Erfahrung geht; dann sind eigene Gesichter die naheliegendere Wahl. Eine Figur kann passen, wenn die Aufgabe Unterhaltung oder wiederkehrende Erklärung ist, das Konzept eine Kunstfigur trägt und Budget für die laufende Pflege eingeplant ist.

Muss Werbung mit einem virtuellen Influencer gekennzeichnet werden?

Für die Werbekennzeichnung gilt dasselbe wie bei echten Personen: Nach § 5a Absatz 4 UWG muss ein kommerzieller Zweck kenntlich gemacht werden, wenn er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Verschweigen Kaufentscheidungen beeinflussen kann. Ob die Person virtuell ist, ändert daran nichts.

Muss offengelegt werden, dass eine Figur nicht echt ist?

Die KI-Verordnung der EU sieht ab August 2026 Transparenzpflichten vor, etwa bei Chatbots und für bestimmte KI-erzeugte Inhalte wie Deepfakes. Ob eine bestimmte digitale Figur darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Start rechtlich geprüft werden.

Wem gehören die Rechte an einer virtuellen Figur?

Das sollte vertraglich geregelt sein: welche Nutzungsrechte die Agentur oder das Studio überträgt, welche fremden Bestandteile wie Schriften, Modelle, Stimmen oder Musik verwendet werden und ob ein Markenschutz für den Namen sinnvoll ist. Wie weit KI-erzeugte Gestaltung urheberrechtlich geschützt ist, ist nicht abschließend geklärt.

Quellen und weiterführende Informationen

Über die Autorin

Anna Cremer

Gründerin und alleinige Inhaberin von CremerMedia in Lennestadt im Sauerland. Selbstständig in der Medienbranche seit 2006, im Online-Marketing seit 2012, CremerMedia gibt es seit 2016. Sie arbeitet in erster Linie als Freelancerin und wird von drei Personen unterstützt. Als Strategin, Produzentin und Dozentin betreut sie Kundschaft vom Handwerksbetrieb bis zum Marketingteam mit eigener Rechtsabteilung.

Als Dozentin bildet sie Social Media Manager und SEO Manager aus und schult Marketingteams. IHK-zertifizierte Social Media Managerin, IHK-zertifizierte Fachkraft für Webdesign einschließlich WordPress und SEO, Weiterbildungen bei Google, LinkedIn und Meta.

Anna Cremer auf LinkedIn

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