Modernes Agenturbuero mit Tageslicht und entspannter Atmosphaere als Sinnbild fuer das Netzwerk-Modell aus Freelancern und Agentur-Struktur

Agentur oder Freelancer? Woran du erkennst, was dein Projekt braucht

Agentur oder Freelancer ist eine Stellvertreterfrage. Sie klingt nach einer Entscheidung über Qualität, ist aber eine über Struktur: Wer verantwortet das Ergebnis, wer arbeitet tatsächlich daran, und wer nimmt ab, wenn etwas schiefgeht. Betriebe, die nach dem Etikett entscheiden, landen regelmäßig bei der falschen Antwort, weil das Etikett darüber nichts sagt.

Dieser Text ordnet die drei üblichen Modelle, benennt die vier Fragen, die mehr aussagen als jedes Etikett, erklärt, was hinter den Preisunterschieden tatsächlich steckt, und nennt die rechtlichen Punkte, die in der Praxis am häufigsten fehlen. Zu einem davon kursiert eine Faustregel, die so nicht im Gesetz steht.

In diesem Beitrag

Was die drei Wörter eigentlich bedeuten

Kurz gesagt

Freelancer heißt: eine Person, ein Fachgebiet, direkte Absprache, volles Ausfallrisiko. Agentur heißt: mehrere Fachgebiete unter einem Dach, dafür Struktur und Overhead, die du mitbezahlst. Dazwischen liegt das kleine Team: feste Ansprechperson, mehrere Fachleute, kurze Wege. Keines der drei Modelle ist grundsätzlich besser. Sie tragen unterschiedliche Projekte.

Die Begriffe sind nicht geschützt. Eine Agentur kann aus zwei Leuten bestehen, ein Freelancer kann ein eingespieltes Zulieferernetz haben, und beide dürfen sich nennen, wie sie möchten. Deshalb bringt die Frage nach dem Etikett so wenig.

Freelancer Agentur kleines Team
Ansprechpartner die Person selbst oft wechselnde Projektleitung feste Person, die auch mitarbeitet
Fachgebiete meist eines, tief mehrere, unterschiedlich tief mehrere, an den Personen erkennbar
Ausfallrisiko hoch, keine Vertretung gering, Vertretung geregelt mittel, Vertretung nur teilweise
Reaktionszeit sehr kurz bei freier Kapazität durch Prozesse geregelt, selten sofort kurz
Kosten geringster Overhead höchster Overhead dazwischen
Passt für abgegrenzte Aufgaben mit klarem Ergebnis große Projekte mit vielen Beteiligten laufende Betreuung über Fachgebiete hinweg

Die Zeile zum Ausfallrisiko wird am häufigsten unterschätzt. Ein Freelancer, der zwei Wochen krank ist, hält dein Projekt zwei Wochen an. Bei einer laufenden Social-Media-Betreuung oder einem Relaunch mit Termin ist das der teuerste Posten, und er taucht in keinem Angebot auf.

Lächelnde Frau in orangefarbenem Strickpullover sitzt vor einem aufgeklappten Laptop

Vier Fragen, die mehr aussagen als das Etikett

1

Wer arbeitet tatsächlich an meinem Projekt? Frag im Erstgespräch nach Namen und Rollen, nicht nach Referenzen. Wer darauf ausweicht, hat entweder wechselnde Zulieferer oder eine Struktur, die er nicht zeigen möchte. Beides kann in Ordnung sein, du solltest es nur wissen.

2

Was passiert bei Ausfall? Krankheit, Urlaub, Kündigung. Frag konkret: Wer übernimmt, und wie lange dauert die Übergabe? Eine ehrliche Antwort lautet manchmal, dass es dann eben wartet. Damit lässt sich planen. Mit einer beschwichtigenden Antwort nicht.

3

Wie viele Fachgebiete braucht mein Projekt wirklich? Eine Landingpage braucht Text, Gestaltung und Umsetzung. Eine laufende Betreuung braucht zusätzlich Redaktion, Auswertung und oft Videoarbeit. Je mehr Gebiete, desto teurer wird die Koordination bei Einzelvergabe, und desto eher lohnt ein Team.

4

Wie lange soll die Zusammenarbeit laufen? Für ein abgeschlossenes Projekt mit klarem Ergebnis ist ein Freelancer oft die schnellste und günstigste Wahl. Für eine Betreuung über Jahre zählen Vertretung, Dokumentation und Übergabefähigkeit mehr als der Stundensatz. Zur Übergabefähigkeit gehört auch, dass Domain, Hosting und Konten auf dein Unternehmen laufen und nicht auf den Dienstleister. Wie du das prüfst, zeigt der Beitrag Wer hat die Schlüssel zu deiner Website?

Das Etikett auf der Rechnung sagt nichts über die Arbeit. Die Frage, wer bei Ausfall übernimmt, sagt fast alles.

Was hinter den Preisunterschieden steckt

Preisvergleiche in diesem Feld sind meist unbrauchbar, weil verglichen wird, was nicht vergleichbar ist. Nützlicher ist zu verstehen, woraus ein Preis entsteht.

  • Der Anteil, der nicht am Projekt arbeitet. Büro, Software, Buchhaltung, Akquise, Projektleitung. Bei einer größeren Agentur ist dieser Anteil hoch, dafür bekommst du Struktur. Bei einem Freelancer ist er niedrig, dafür übernimmst du Teile der Koordination selbst.
  • Das Risiko, das eingepreist wird. Wer Festpreise anbietet, kalkuliert Nacharbeit ein. Wer nach Aufwand abrechnet, tut das nicht, verlagert das Risiko aber auf dich.
  • Die Tiefe der Vorarbeit. Ein Text für 250 Euro und einer für 600 Euro unterscheiden sich selten im Schreiben. Sie unterscheiden sich in der Recherche davor.
  • Was nach der Lieferung passiert. Korrekturschleifen, Einweisung, Dokumentation, Erreichbarkeit bei Fragen im nächsten Jahr. Das steht selten im Angebot und macht den Unterschied, wenn etwas klemmt.

Ein höherer Preis ist kein Qualitätsbeweis und ein niedriger kein Warnsignal. Aussagekräftig ist, ob im Angebot steht, was enthalten ist, was nicht, und was eine Änderung kostet.

Wer im Angebot keine Abgrenzung findet, sollte danach fragen. Die Antwort darauf ist oft aufschlussreicher als das gesamte Erstgespräch.

Unsere Preise, offen

Marktpreise in einer Tabelle zu behaupten, ohne die Erhebung offenlegen zu können, wäre genau das, was dieser Text kritisiert. Deshalb hier nur, was belegbar ist: unsere eigenen Preise.

Leistung Preisart Preis
Onepager, Landingpage oder Salespage fest 1.500 € einmalig
Unternehmensseite, bis zu zehn Unterseiten plus Blog fest 3.500 € einmalig
zusätzliche Unterseite fest 250 € je Seite
laufende Wartung fest 160 € pro Monat
Social Media, Paket Klein fest 990 € pro Monat
Social Media, Paket Mittel fest 1.890 € pro Monat
Social Media, Paket Groß fest 2.890 € pro Monat
lokales SEO fest 690 € pro Monat, Mindestlaufzeit drei Monate
SEO Grundeinrichtung fest 990 € einmalig
einzelner SEO-Blogartikel fest 350 € einmalig
Tiefen-SEO-Audit fest 1.490 € einmalig
WordPress-Indexierungs-Check fest 179 € einmalig

Alle Beträge sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es sind Festpreise für den jeweils vereinbarten Umfang, keine Startwerte. Für Portale und Sonderprojekte gibt es keinen Richtwert, dort entsteht ein individuelles Angebot.

Ob das für dich günstig oder teuer ist, hängt vom Vergleich ab, den du anstellst. Der sinnvolle Vergleich ist nicht der zum niedrigsten Angebot, sondern der zu dem, was dich das Nichtstun oder die dritte Korrekturrunde kostet.

Rechtliches: drei Punkte, die regelmäßig fehlen

Nutzungsrechte

Wem Texte, Gestaltung und Code nach Projektende gehören, entscheidet der Vertrag. Ohne ausdrückliche Regelung greift die Zweckübertragungslehre nach § 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz: Im Zweifel werden nur die Rechte übertragen, die für den vereinbarten Zweck nötig sind. Wer eine Website bestellt und später Teile davon in einer Anzeigenkampagne verwenden will, hat dieses Recht dann möglicherweise nicht.

Sinnvoll ist eine Regelung, die Umfang, Dauer, Gebiet und Bearbeitungsrecht ausdrücklich benennt und an die vollständige Bezahlung knüpft.

Auftragsverarbeitung nach DSGVO

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten für dich verarbeitet, etwa Newsletter-Adressen oder Daten aus der Websiteanalyse, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Das ist kein Formalismus, sondern eine Pflicht des Verantwortlichen, also deines Betriebs.

Scheinselbstständigkeit, und die Faustregel, die nicht stimmt

Sehr verbreitet ist der Satz, ein Freelancer sei sicher, solange er mehrere Auftraggeber habe. Diese Regel steht so nicht im Gesetz. § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV nennt zwei Anhaltspunkte für eine Beschäftigung: eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Die Zahl der Auftraggeber kommt darin nicht vor.

Was das praktisch heißt

Entscheidend ist, wie gearbeitet wird. Feste Arbeitszeiten, ein Platz im Büro, Weisungen im Tagesgeschäft, Teilnahme an internen Besprechungen als Selbstverständlichkeit: Das sind die Punkte, die zu einer Beschäftigung führen können, auch wenn zehn andere Kunden auf der Rechnung stehen. Wer Sicherheit möchte, kann nach § 7a Sozialgesetzbuch IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen, auf Antrag auch schon vor Aufnahme der Tätigkeit.

Das ist eine Einordnung der Gesetzeslage, keine Rechtsberatung. Bei längeren Beauftragungen mit engem Zuschnitt lohnt der Blick einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts, bevor das Verhältnis Jahre läuft.

Wann welches Modell passt

Deine Lage Wahrscheinlich richtig Warum
einmalige, klar umrissene Aufgabe mit festem Ergebnis Freelancer kein Koordinationsaufwand, direkte Absprache, niedrigster Overhead
ein Fachgebiet, aber dauerhaft und planbar Freelancer mit Vertretungsregelung günstig, solange der Ausfall vertraglich geklärt ist
großes Projekt, viele interne Beteiligte, Freigabeschleifen Agentur Struktur und Projektleitung sind hier der eigentliche Wert
laufende Betreuung über mehrere Fachgebiete kleines Team eine Ansprechperson, mehrere Fachleute, kurze Wege
unklar, was du überhaupt brauchst erst Beratung, dann Modell die Modellfrage ist zweitrangig, solange das Ziel offen ist

Der letzte Fall ist häufiger, als er zugegeben wird. Wer noch nicht benennen kann, woran der Erfolg gemessen wird, sollte das zuerst klären, unabhängig davon, wer es später umsetzt. Sonst wird das Modell zum Ersatz für eine Entscheidung, die noch aussteht.

Wie wir arbeiten

CremerMedia sitzt in Lennestadt im Sauerland. Anna Cremer ist Gründerin und alleinige Inhaberin. Sie arbeitet in erster Linie als Freelancerin und wird von drei Personen unterstützt: in der Assistenz der Geschäftsführung und im Social Media, im Vertrieb sowie bei Finanzthemen. Anna führt die Erstgespräche selbst und verantwortet die Projekte.

Das ordnet uns in der Tabelle oben unter kleines Team ein, mit allem, was dazugehört. Bei einem Ausfall gibt es Vertretung für Teile der Arbeit, nicht für jede. Für ein Projekt mit zwanzig Beteiligten und mehrstufigen Freigaben ist eine größere Agentur die bessere Adresse, und das sagen wir im Erstgespräch auch.

Wir arbeiten mit Festpreisen für einen vereinbarten Umfang, damit du vorher weißt, was es kostet, und wir hinterher nicht über Stunden diskutieren. Was nicht enthalten ist, steht im Angebot ebenfalls.

Was bleibt

Die Frage Agentur oder Freelancer lässt sich nicht allgemein beantworten, weil beide Wörter für sehr Unterschiedliches stehen. Beantworten lässt sich, wer bei dir arbeitet, was bei Ausfall passiert, wie viele Fachgebiete dein Projekt braucht und wie lange es laufen soll. Wer diese vier Punkte klärt, hat die Entscheidung meist schon getroffen, ohne über das Etikett gesprochen zu haben.

Frau mit Locken sitzt mit Laptop in einem rosa Flauschsessel vor großer Fensterfront

Wie du Angebote vergleichbar machst

Drei Angebote für dasselbe Projekt sehen regelmäßig aus, als ginge es um drei verschiedene Aufträge. Das liegt selten an den Anbietern, sondern daran, dass die Anfrage Spielraum gelassen hat.

Ein Briefing, das eine halbe Seite lang ist, macht Angebote vergleichbar. Es enthält fünf Dinge.

  • Was erreicht werden soll. Nicht die Lösung, sondern das Ziel. Mehr Anfragen, weniger Rückfragen im Support, Bewerbungen auf eine bestimmte Stelle. Wer die Lösung vorgibt, bekommt keine bessere vorgeschlagen.
  • Was schon da ist. Website, Texte, Bilder, Zugänge, Vorarbeiten. Das beeinflusst den Aufwand stärker als alles andere.
  • Wer mitredet. Eine Person oder ein Gremium mit sechs Beteiligten. Das ist ein erheblicher Kostenfaktor und gehört ins Briefing, nicht in die dritte Korrekturrunde.
  • Wann es fertig sein soll. Mit dem Grund dahinter, falls es einen gibt. Messe, Saison, Stellenbesetzung. Ein Termin ohne Grund wird meist verschoben, einer mit Grund nicht.
  • Welche Größenordnung vorgesehen ist. Die unbeliebteste Angabe und die nützlichste. Ohne sie bekommst du Angebote, die um den Faktor fünf auseinanderliegen, und musst sie alle lesen.

Warum die Budgetangabe kein Nachteil ist

Die Sorge, ein genannter Betrag werde in jedem Fall ausgeschöpft, ist verständlich. Praktisch führt das Verschweigen aber dazu, dass jeder Anbieter einen anderen Umfang annimmt. Dann vergleichst du Äpfel mit Birnen und wählst am Ende nach dem Preis, ohne zu wissen, was du für die Differenz bekommen hättest.

Woran du ein schlechtes Angebot erkennst

Formulierung im Angebot Was sie bedeutet
laufende Betreuung nach Bedarf kein definierter Umfang, jede Anfrage kann zusätzlich berechnet werden
Suchmaschinenoptimierung inklusive ohne Leistungsbeschreibung eine Position ohne Inhalt
Korrekturschleifen nach Aufwand die Kosten stehen erst nach dem Projekt fest
Wir garantieren Platz 1 entweder unseriös oder auf eine Suchanfrage bezogen, die niemand eingibt
Pflege und Wartung muss aufgeschlüsselt sein, sonst ist unklar, ob Updates, Sicherung und Störungsbehebung enthalten sind

Ein gutes Angebot ist nicht das mit den meisten Positionen. Es ist das, bei dem du nach dem Lesen sagen kannst, was du bekommst, was du nicht bekommst und was eine Änderung kostet. Fehlt einer der drei Punkte, lohnt eine Nachfrage, und die Antwort darauf sagt dir mehr über die künftige Zusammenarbeit als das Angebot selbst.

Häufige Fragen zu Agentur und Freelancer

Ist ein Freelancer immer günstiger als eine Agentur?

Beim Stundensatz meistens, beim Gesamtprojekt nicht zwingend. Wenn du mehrere Freelancer selbst koordinieren musst, fällt die Koordination bei dir an. Dazu kommt das Ausfallrisiko, das in keinem Angebot steht, aber Termine kosten kann.

Woran erkenne ich eine seriöse Agentur?

An der Abgrenzung im Angebot. Seriös ist, wer schreibt, was enthalten ist, was nicht, wie viele Korrekturschleifen dabei sind und was eine Änderung kostet. Ergebnisgarantien bei Rankings oder Reichweite sind das Gegenteil eines Gütezeichens.

Was ist Scheinselbstständigkeit und wann wird es kritisch?

Nach § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV sprechen eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation für eine Beschäftigung. Die verbreitete Faustregel, mehrere Auftraggeber schützten davor, steht so nicht im Gesetz. Sicherheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf Antrag auch vor Beginn der Tätigkeit.

Wem gehören Texte und Designs nach dem Projekt?

Das regelt der Vertrag. Fehlt eine Regelung, greift § 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz: Im Zweifel gehen nur die Rechte über, die für den vereinbarten Zweck nötig sind. Umfang, Dauer, Gebiet und Bearbeitungsrecht sollten deshalb ausdrücklich benannt sein.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit meiner Agentur?

Sobald sie personenbezogene Daten für dich verarbeitet, etwa Newsletter-Adressen oder Analysedaten, ja. Artikel 28 DSGVO verpflichtet dich als Verantwortlichen dazu, nicht den Dienstleister.

Was kostet eine Website bei CremerMedia?

Ein Onepager oder eine Landingpage kostet 1.500 Euro, eine Unternehmensseite mit bis zu zehn Unterseiten und Blog 3.500 Euro, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer und als Festpreis für den vereinbarten Umfang. Portale und Sonderprojekte bekommen ein individuelles Angebot.

Kann ich mit einem kleinen Budget starten und später wachsen?

Ja, das ist der übliche Weg. Sinnvoll ist, mit dem Teil zu beginnen, der am schnellsten Anfragen bringt, und die Struktur so anzulegen, dass sie erweiterbar bleibt. Was du dabei vermeiden solltest, sind Lösungen, aus denen du deine Inhalte später nicht herausbekommst.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 12. September 2026. Die Angaben zu Gesetzen sind eine Einordnung des Wortlauts, keine Rechtsberatung.

  1. § 7 SGB IV, Beschäftigung
    Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
  2. § 7a SGB IV, Feststellung des Erwerbsstatus
    Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
  3. § 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten
    Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
    https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
  4. Artikel 28 DSGVO, Auftragsverarbeiter
    EUR-Lex, Verordnung (EU) 2016/679
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679
  5. Statusfeststellungsverfahren
    Deutsche Rentenversicherung Bund
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren.html

Über die Autorin

Anna Cremer

Gründerin und alleinige Inhaberin von CremerMedia in Lennestadt im Sauerland. Selbstständig in der Medienbranche seit 2006, im Online-Marketing seit 2012, CremerMedia gibt es seit 2016. Sie arbeitet in erster Linie als Freelancerin und wird von drei Personen unterstützt. Als Strategin, Produzentin und Dozentin betreut sie Kundschaft vom Handwerksbetrieb bis zum Marketingteam mit eigener Rechtsabteilung.

Als Dozentin bildet sie Social Media Manager und SEO Manager aus und schult Marketingteams. IHK-zertifizierte Social Media Managerin, IHK-zertifizierte Fachkraft für Webdesign einschließlich WordPress und SEO, Weiterbildungen bei Google, LinkedIn und Meta.

Zuletzt vollständig überarbeitet am 12. September 2026

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