01 Muss ich meine KI-Bilder ab August 2026 kennzeichnen?
Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des AI Acts, dass KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bilder, die echt wirken und dadurch täuschen können, als künstlich gekennzeichnet werden. Rein illustrative, offensichtlich künstliche Bilder trifft diese Pflicht nicht in gleicher Schärfe. Wo die Grenze im Einzelfall unklar ist, ist die sichere Linie Transparenz.
Der Grund liegt im Zweck der Norm. Der Gesetzgeber will das Informations-Ökosystem schützen: Menschen sollen erkennen können, ob ein Inhalt künstlich ist. Laut dem AI Act Service Desk der Europäischen Kommission zielt die Regel auf Inhalte, die als echt durchgehen könnten, nicht auf jede kreative Spielerei. Ein fotorealistisches Team-Bild, das nie entstanden ist, fällt darunter. Ein sichtbar gezeichnetes Icon nicht.
Was daraus folgt, ist eine einfache Vorprüfung vor jedem Upload. Kann ein durchschnittlicher Betrachter dieses Bild für eine echte Aufnahme halten. Wenn ja, gehört ein Hinweis dran. Wenn nein, ist die Pflicht entspannter, und die Kennzeichnung wird zur Stilfrage, nicht zur Rechtsfrage.
Wie leicht sich das Auge täuschen lässt, zeigen aktuelle Studien. Eine Microsoft-Untersuchung aus dem Jahr 2025 fand, dass Menschen KI-Bilder nur in rund sechs von zehn Fällen richtig erkennen, bei Motiven ohne Personen kaum besser als per Münzwurf. Die Kennzeichnungspflicht schließt genau diese Wahrnehmungslücke.
Zum Mitnehmen
Kennzeichnungspflichtig ist das KI-Bild, das echt wirken kann. Für alles, was offensichtlich künstlich ist, ist Transparenz die sichere, aber nicht zwingend erzwungene Wahl.
Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % Umsatz kann ein Verstoß gegen die Transparenz-Pflichten aus Artikel 50 kosten. Für kleine Betriebe begrenzt die Umsatz-Logik das reale Risiko, der eigentliche Aufwand ist eine Zeile Bildunterschrift.
02 Was genau verlangt Artikel 50 bei Bildern?
Artikel 50 verteilt die Pflichten auf zwei Rollen. Der Anbieter der generativen KI muss seine Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt markieren. Der Betreiber, also der Betrieb, der ein KI-Bild einsetzt, muss echt wirkende KI-Bilder (Deepfakes) sichtbar als künstlich offenlegen. Zwei Rollen, zwei verschiedene Pflichten.
Das Anbieter-Teil betrifft dich meist nicht direkt. Laut Artikel 50 in der Aufbereitung von artificialintelligenceact.eu liegt die maschinenlesbare Markierung beim Modell-Hersteller, etwa bei den Anbietern der Bildtools. Wer ChatGPT, Midjourney oder ein anderes Tool nutzt, baut kein Modell, sondern setzt eines ein. Deine Rolle ist die des Betreibers.
Für Betreiber zählt die Offenlegung. Ein KI-Bild, das eine reale Szene vortäuscht, bekommt einen klaren Hinweis, dass es künstlich ist. Für generative KI, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt war, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Gnadenfrist bis zum 2. Dezember 2026, wie die Kanzlei Herbert Smith Freehills Kramer zur praktischen Anwendung festhält. Die sichtbare Offenlegung durch den Betreiber gilt seit August ohne diese Schonfrist.
Technisch läuft die maschinenlesbare Markierung über zwei etablierte Wege. Der offene Standard C2PA (Content Credentials) hängt fälschungssichere Herkunftsdaten an die Datei: wer sie erzeugt hat und ob KI beteiligt war. Adobe Firefly, OpenAI und Kamerahersteller von Leica bis zu aktuellen Samsung- und Pixel-Handys binden ihn bereits ein, wie die Dokumentation zu Content Credentials zeigt. Der zweite Weg sind unsichtbare Wasserzeichen wie SynthID von Google DeepMind, die direkt ins Bild eingewoben werden und Zuschnitt oder Kompression überstehen.
Über 100 Milliarden Bilder und Videos hat allein Google SynthID nach eigenen Angaben bis Mai 2026 mit einem unsichtbaren KI-Wasserzeichen versehen. Die maschinenlesbare Markierung ist längst Alltag, sichtbar machen musst du sie.
Die Markierung liegt beim Hersteller des Tools. Die Offenlegung liegt bei dem, der das Bild veröffentlicht. Das bist du.
03 Welche Bilder sind betroffen, und welche nicht?
Betroffen ist das echt wirkende Bild, der Deepfake im Sinne der Verordnung: eine KI-erzeugte oder KI-manipulierte Aufnahme, die als reales Foto oder Video durchgehen kann. Nicht in gleicher Schärfe betroffen sind offensichtlich künstliche Illustrationen, abstrakte Grafiken oder klar erkennbare Stilbilder. Der Prüfstein ist die Täuschungseignung, nicht die Frage, ob KI im Spiel war.
Die folgende Einordnung hilft im Alltag. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, aber sie sortiert die häufigsten Fälle.
| KI-Bild | Wirkt es echt? | Kennzeichnen? |
|---|---|---|
| Fotorealistisches Team- oder Produktfoto | Ja | Ja, sichtbar |
| Retuschiertes Foto (KI-Objekt eingefügt) | Ja | Ja, sichtbar |
| Abstrakte Grafik, Muster, Hintergrund | Nein | Kür, nicht Pflicht |
| Erkennbare Illustration, Comic, Icon | Nein | Kür, nicht Pflicht |
Ein Graubereich bleibt, und er ist ehrlich zu benennen. Der Begriff Deepfake ist an den Rändern auslegungsbedürftig, und die Leitlinien der EU konkretisieren die Details gerade erst. Wer im Zweifel kennzeichnet, ist auf der sicheren Seite und verliert nichts außer einer Zeile Bildunterschrift.
04 Wie kennzeichne ich ein KI-Bild richtig?
Richtig heißt: sichtbar für den Menschen und, wo möglich, maschinenlesbar im Hintergrund. Für den Betreiber zählt zuerst der sichtbare Hinweis, etwa in der Bildunterschrift oder als kleiner Vermerk am Bild. Die maschinenlesbare Markierung im Datei-Hintergrund ist Sache des Tool-Anbieters und der technischen Umsetzung, nicht der Formulierung.
Praktisch reicht für den Anfang eine klare, ehrliche Kennzeichnung. Diese fünf Punkte decken den Alltag ab:
- Sichtbarer Vermerk am echt wirkenden Bild, zum Beispiel KI-generiert in der Bildunterschrift.
- Einheitliche Formulierung über die ganze Website, nicht mal so, mal so.
- Metadaten des Tools nicht aktiv entfernen, wenn es sie einbettet.
- Bei Chatbots auf der Seite zusätzlich klarstellen, dass eine KI antwortet.
- Im Zweifel den Einzelfall rechtlich prüfen lassen, statt zu raten.
Die rechtliche Einordnung und die technische Umsetzung sind zwei Paar Schuhe. Was rechtlich gefordert ist, klärt der Anwalt. Wie die Markierung sauber in WordPress oder in die Bilddatei kommt, ist eine Aufgabe für die technische Betreuung. Wer beides vermischt, liefert weder sauberes Recht noch saubere Technik.
05 Was passiert, wenn ich es ignoriere?
Verstöße gegen die Transparenz-Pflichten aus Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, was höher ist. Für einen kleinen Betrieb begrenzt die Prozent-vom-Umsatz-Logik das reale Risiko, abschreckend bleibt die Zahl trotzdem. Der eigentliche Punkt ist ein anderer: Die Pflicht ist mit wenig Aufwand erfüllbar, das Risiko entsteht erst durch Ignorieren.
Die Höhe der Bußgelder ist gestaffelt. Laut der Übersicht von decodethefuture reichen die Rahmen von 7,5 Millionen Euro für falsche Angaben bis zu 35 Millionen Euro für verbotene Praktiken, mit der Artikel-50-Transparenz im mittleren Bereich. Wichtiger als die absolute Summe ist die Verhältnismäßigkeit: Wer erkennbar bemüht ist und ehrlich kennzeichnet, steht anders da als wer bewusst täuscht.
Ein zweiter Punkt gehört dazu, auch wenn er nicht die Bilder betrifft. Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenz-Pflicht: Wer KI beruflich einsetzt, muss verstehen, was das System kann und wo seine Grenzen liegen. Für einen Betrieb, der regelmäßig KI-Bilder produziert, ist eine kurze, dokumentierte interne Einweisung deshalb kein Papierkram, sondern der Nachweis, dass hier jemand weiß, was er tut.
Fazit
Die Kennzeichnung von KI-Bildern ist 2026 kein Bürokratie-Monster, sondern eine Frage der Ehrlichkeit mit klaren Rändern. Echt wirkende KI-Bilder bekommen einen sichtbaren Hinweis, offensichtlich künstliche brauchen ihn nicht zwingend, und im Graubereich gewinnt Transparenz. Der Aufwand ist eine Zeile Bildunterschrift und eine einheitliche Regel im Team. Wer diese Regel einmal aufsetzt, hat das Thema vom Tisch, lange bevor es zum Problem wird.
CremerMedia begleitet Betriebe in Südwestfalen bei genau diesen Schnittstellen aus Recht, Website und Sichtbarkeit: von der sauberen Kennzeichnung im WordPress-Setup bis zur Frage, wie KI-Bilder und echte Fotos in einer glaubwürdigen Bildsprache zusammenspielen. Die rechtsverbindliche Prüfung eines konkreten Falls gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt, die Umsetzung auf der Seite lässt sich sauber daneben legen.
Weitere interessante Informationen zum Thema findest du in den folgenden Quellen:
- Artikel 50 des AI Acts (artificialintelligenceact.eu) mit dem Volltext zu Transparenz und Kennzeichnung
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission zu Chatbot-Offenlegung und Deepfake-Kennzeichnung
- Europäische Kommission, Regulatory framework on AI mit den Risikoklassen und Fristen
- Herbert Smith Freehills Kramer zur praktischen Anwendung ab August 2026 und zur Gnadenfrist
- High-level Summary des AI Acts als kompakter Gesamtüberblick
Häufige Fragen zur Kennzeichnung von KI-Bildern
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder?
Die Transparenz-Pflichten aus Artikel 50 des AI Acts gelten seit dem 2. August 2026. Für generative KI-Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung durch den Anbieter eine Gnadenfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die sichtbare Offenlegung durch den Betreiber, also den Betrieb, der ein echt wirkendes KI-Bild veröffentlicht, gilt seit August ohne diese Schonfrist.
Muss ich wirklich alle KI-Bilder kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht zielt auf KI-Bilder, die echt wirken und dadurch täuschen können, also auf Deepfake-artige Aufnahmen. Offensichtlich künstliche Illustrationen, abstrakte Grafiken oder erkennbare Stilbilder sind nicht in gleicher Schärfe betroffen. Weil der Begriff an den Rändern auslegungsbedürftig ist, bleibt Transparenz im Zweifel die sichere Wahl.
Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Acts?
Ein Deepfake ist ein KI-erzeugter oder KI-manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der echten Personen, Objekten oder Ereignissen ähnelt und für einen Betrachter als echt durchgehen könnte. Entscheidend ist die Täuschungseignung. Ein fotorealistisches Bild einer Szene, die es nie gab, fällt darunter, ein klar erkennbarer Comic nicht.
Wer haftet, der Anbieter des Tools oder ich?
Die Pflichten sind verteilt. Der Anbieter der generativen KI muss die Ausgaben maschinenlesbar als künstlich markieren. Der Betreiber, also der Betrieb, der das Bild einsetzt, muss echt wirkende KI-Bilder sichtbar offenlegen. Wer ein Tool wie Midjourney oder ChatGPT nutzt, ist in der Regel Betreiber und trägt die Offenlegungs-Pflicht für das veröffentlichte Bild.
Wie hoch sind die Bußgelder bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Transparenz-Pflichten aus Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, was höher ist. Für kleine Betriebe begrenzt die Umsatz-Logik das reale Risiko. Da die Kennzeichnung mit geringem Aufwand umsetzbar ist, entsteht das eigentliche Risiko erst durch bewusstes Ignorieren.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand von August 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung zum Thema Bildkennzeichnung nach dem AI Act. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.