Bild einer futuristischen weiblichen Vtuberin mit leuchtenden Augen und Hightech-Details in ihrem digitalen Outfit, repräsentativ für den aktuellen Boom der virtuellen YouTuber in der Online-Entertainment-Industrie. Sie steht als Inspiration für diejenigen, die planen, ihren eigenen Vtuber zu erstellen, und folgt der Schritt-für-Schritt-Anleitung in diesem Beitrag

VTuber erstellen: der erste funktionierende Avatar ohne unnötige Käufe

Wer als VTuber anfangen will, findet schnell Einkaufslisten: ein bestimmtes Mikrofon, eine bestimmte Grafikkarte, ein Modell vom bekannten Zeichner, ein Abo für die Riggingsoftware. Vieles davon braucht man irgendwann vielleicht. Für den ersten funktionierenden Avatar braucht man es meistens nicht.

Diese Anleitung zeigt den Weg bis zur ersten Probeaufnahme: welche zwei Startwege es gibt, welche Programme zueinander passen, was du mit vorhandener Technik testen kannst und welche Lizenz-, Plattform- und Steuerfragen du vor dem ersten Euro klären solltest. Die verlinkten Angaben zu Programmen, Plattformen und Gesetz haben wir am 13. Oktober 2026 bei den Herstellern und im Gesetzestext nachgelesen. Sie können sich ändern.

Der Kern

Erst ein Modell mit kostenlosen Programmen auf dem vorhandenen Rechner zum Laufen bringen, dann eine Probeaufnahme ansehen und erst danach entscheiden, wofür sich Geld lohnt.

In diesem Beitrag

Was ein VTuber ist

Ein VTuber ist ein Mensch, der in Videos oder Livestreams nicht mit dem eigenen Gesicht auftritt, sondern mit einer animierten Figur. Eine Software erkennt über Kamera oder Smartphone Kopfbewegung, Augen und Mund und überträgt sie auf die Figur. Stimme und Persönlichkeit kommen vom Menschen dahinter.

Davon zu unterscheiden sind virtuelle Influencer, also digitale Figuren, deren Auftritte ein Team oder eine Marke inszeniert. Wann so eine Figur für ein Unternehmen passt, steht im Beitrag zu virtuellen Influencern. Hier geht es um den technischen Einstieg für Menschen, die selbst hinter dem Avatar stehen.

Zwei Startwege: 2D oder 3D

Die erste Entscheidung ist die Art des Modells. Sie bestimmt, welche Programme zusammenpassen, denn die gängigen Tracking-Programme unterstützen jeweils nur bestimmte Formate.

2D mit Live2D 3D mit VRM
Modell gezeichnete Figur, für Bewegung zerlegt und vorbereitet („Rigging“) dreidimensionale Figur im Format VRM
Erstellen oder bearbeiten Live2D Cubism Editor, kostenlose Version FREE und Abo-Version PRO zum Beispiel VRoid Studio, laut Steam kostenlos
Tracking-Programm zum Beispiel VTube Studio, das laut Steam ausschließlich Live2D-Modelle unterstützt zum Beispiel VSeeFace, das VRM 0 und das eigene Format VSFAvatar unterstützt, aber keine Live2D-Modelle
Typischer Look Anime- oder Zeichenstil, flächig räumlich, Körperbewegung leichter darstellbar
Zwei Startwege im Vergleich (Herstellerangaben, geprüft am 13.10.2026)

Die wichtigste Folge daraus: Ein Live2D-Modell läuft nicht in VSeeFace, und ein VRM-Modell nicht in VTube Studio. Wer zuerst ein Modell kauft und dann das Programm sucht, kauft im ungünstigsten Fall zweimal.

In neun Schritten zur ersten Probeaufnahme

  1. Weg wählen: 2D oder 3D, nach dem Stil, der zu dir passt, und nach den Programmen in der Tabelle oben.
  2. Ein Testmodell besorgen: ein kostenloses Beispielmodell aus dem jeweiligen Programm oder ein schnell selbst erstelltes, zum Beispiel in VRoid Studio. Für den Test muss es nicht deine endgültige Figur sein.
  3. Lizenz des Modells lesen: Darf es öffentlich gezeigt, gestreamt und für Einnahmen genutzt werden? Bei Beispielmodellen und Vorlagen stehen die Bedingungen beim Anbieter.
  4. Programm prüfen: Passt das Tracking-Programm zum Modellformat, läuft es auf deinem Betriebssystem, und gibt es Einschränkungen in der kostenlosen Fassung?
  5. Tracking einrichten: mit der vorhandenen Webcam oder einem Smartphone, sofern das Programm es unterstützt. Gutes, gleichmäßiges Licht von vorn hilft der Gesichtserkennung.
  6. Ton prüfen: Ein paar Sätze aufnehmen und mit Kopfhörern anhören. Rauscht es, hallt es oder ist es zu leise?
  7. Aufnahme einrichten: Das Tracking-Programm als Quelle in eine Aufnahme- oder Streaming-Software wie das laut Hersteller kostenlose OBS Studio einbinden.
  8. Probeaufnahme machen und ansehen: zehn Minuten sprechen, so wie du es später vorhast. Ruckelt der Avatar, reagiert der Mund verzögert, wird der Rechner laut?
  9. Erst dann investieren: in das, was die Probeaufnahme als Schwachstelle gezeigt hat, und in nichts anderes.

Den vorhandenen Rechner testen statt aufrüsten

Feste Hardwarelisten passen selten, weil die Anforderungen vom Modell, vom Programm und davon abhängen, ob du gleichzeitig ein Spiel streamst. Ein 2D-Modell beim Plaudern belastet einen Rechner anders als ein 3D-Modell neben einem aktuellen Spiel.

Aussagekräftiger als jede Liste ist Schritt 8: die Probeaufnahme unter echten Bedingungen. Läuft alles flüssig, ist kein Kauf nötig. Wird es eng, zeigt die Auslastungsanzeige des Betriebssystems, ob Prozessor, Grafikkarte oder Arbeitsspeicher am Limit sind. Dann weißt du, was eine Aufrüstung leisten müsste.

Beim Ton lohnt sich oft zuerst eine bessere Umgebung: näher ans Mikrofon, ein Raum mit Teppich, Vorhängen oder Regalen. Ein externes Mikrofon ist eine sinnvolle frühe Anschaffung, wenn die Probeaufnahme zeigt, dass der Ton das schwächste Glied ist.

Live2D FREE oder PRO, und was VTube Studio kostet

Cubism PRO wird laut Live2D im Abonnement verkauft. Die Preise stehen im Live2D-Store und hängen von Laufzeit und Währung ab, deshalb nennen wir sie hier nicht.

Die kostenlose Version FREE darf laut Live2D-Vergleichsseite auch für kommerzielle Arbeit genutzt werden, und zwar von Privatpersonen und kleinen Unternehmen. Als klein gilt bei Live2D ein Jahresumsatz unter 10 Millionen Yen. FREE hat Funktionsgrenzen, etwa bei der Zahl der Bildteile und Texturen. Ob sie für dein Modell reichen, zeigt sich beim Bauen. PRO lässt sich laut Live2D vorher testen, die Testversion ist aber nicht für kommerzielle Zwecke gedacht.

VTube Studio ist laut Steam-Seite kostenlos. Bei Tracking über die Webcam zeigt es ein Wasserzeichen, das sich mit einer kostenpflichtigen Erweiterung entfernen lässt. Für einen privaten Test ist das verschmerzbar.

VSeeFace ist laut Herstellerseite kostenlos und darf auch kommerziell genutzt werden. Es ist aber kein Open-Source-Programm: Offen ist nur ein Teil des Tracking-Codes, das Programm selbst nutzt kostenpflichtige Bausteine anderer Anbieter.

Ein Modell in Auftrag geben: Briefing und Rechte

Wenn das Testmodell funktioniert und du eine eigene Figur willst, gibst du sie meist bei Zeichnern und Riggern in Auftrag. Für Live2D sind das oft zwei Schritte: Illustration und Rigging. Frag vor dem Auftrag, in welchem Dateiformat und mit welcher Ebenenaufteilung die Illustration für das Rigging geliefert werden muss.

Ins Briefing gehören Stil, Farben, Persönlichkeit in wenigen Sätzen, die geplanten Gesichtsausdrücke und Outfits und Beispiele, die dir gefallen. Wichtiger als die Länge des Briefings ist ein Punkt, der oft fehlt: die Nutzungsrechte.

Wer die Figur gestaltet, hat in der Regel das Urheberrecht daran. Was du mit ihr tun darfst, ergibt sich aus den Nutzungsrechten, die euer Vertrag einräumt. Ein pauschales Wort wie „Buyout“ hilft wenig, wenn nicht drinsteht, was es umfasst. Konkret festhalten solltest du:

  • auf welchen Plattformen und in welchen Formaten die Figur auftreten darf,
  • ob Einnahmen erlaubt sind, also Werbung, Sponsoring und bezahlte Mitgliedschaften,
  • ob du die Figur verändern oder von anderen weiterentwickeln lassen darfst,
  • ob Merchandise mit der Figur erlaubt ist,
  • ob die Rechte zeitlich oder räumlich begrenzt sind,
  • ob und wie die Zeichnerin oder der Zeichner genannt werden möchte.

Ein anderes Thema sind Rechte an deiner Stimme und an deinem Namen oder Künstlernamen. Sie sollten in einem Vertrag nicht stillschweigend mitübertragen werden, auch nicht in einem Vertrag mit einer Agentur oder einem Arbeitgeber. Bei größeren Verträgen lohnt eine rechtliche Prüfung.

Plattform, Geld und Steuer: was vorher klar sein sollte

Bevor Einnahmen ein Thema werden, helfen drei Klärungen. Sie verhindern, dass der erste Kanal auf falschen Annahmen aufbaut.

Monetarisierung auf den Plattformen

Die Voraussetzungen ändern sich, deshalb gilt immer die aktuelle Seite des Anbieters. Für das YouTube-Partnerprogramm nennt die YouTube-Hilfe beim Abruf 1.000 Abonnenten und entweder 4.000 gültige öffentliche Wiedergabestunden in zwölf Monaten oder 10 Millionen gültige Shorts-Aufrufe in 90 Tagen. Twitch hat die Schwellen für das Affiliate-Programm laut Twitch-Blog gesenkt. Weil die Hilfeseite beim Abruf nicht lesbar war, prüfst du die aktuellen Werte im eigenen Twitch-Dashboard.

Spiele streamen

Wer Spiele zeigt, braucht die Erlaubnis des Publishers. Viele regeln das in eigenen Richtlinien. Nintendo erlaubt in seinen Richtlinien Videos und Livestreams mit eigenem kreativem Beitrag und Einnahmen über bestimmte Partnerprogramme, aber ausdrücklich nur für einzelne Verbraucher. Ein Unternehmen, das einen Firmen-VTuber Nintendo-Spiele streamen lässt, fällt nicht darunter und muss das gesondert klären.

Einnahmen und Umsatzsteuer

Einnahmen aus Streaming sind in Deutschland steuerlich relevant. Neben der Umsatzsteuer sind auch Einkommensteuer und eine mögliche Gewerbeanmeldung zu klären. Für die Kleinunternehmerregelung nennt § 19 UStG beim Abruf am 13. Oktober 2026 zwei Umsatzgrenzen: höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wie Einnahmen von ausländischen Plattformen umsatzsteuerlich zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab. Das klärst du mit einer Steuerberatung, bevor die ersten Auszahlungen kommen.

KI-gesteuerte VTuber sind eine eigene Disziplin

Es gibt VTuber, bei denen kein Mensch live spricht, sondern ein Sprachmodell Antworten erzeugt und eine synthetische Stimme sie vorliest. Das ist technisch anspruchsvoll, braucht Programmierarbeit, laufende Kosten für die Dienste und eine Moderation, die verhindert, dass die Figur Unzulässiges sagt.

Für einen Menschen, der selbst hinter seinem Avatar steht, ist das keine Voraussetzung. Ein menschlicher VTuber braucht keine KI-Komponente, um anzufangen. Wer beides ausprobieren will, sollte zuerst den menschlichen Weg zum Laufen bringen.

Wann ein Avatar für Unternehmen sinnvoll sein kann

Für Unternehmen kann ein Avatar passen, wenn eine wiederkehrende Figur Erklärvideos, Schulungen oder Livestreams trägt und kein einzelner Mitarbeiter dauerhaft vor der Kamera stehen soll oder kann. Dann gelten zusätzlich die Fragen aus dem Beitrag zu virtuellen Influencern: Wer spricht für die Figur, wer gibt Inhalte frei, wem gehören die Rechte, wenn die Person dahinter das Unternehmen verlässt?

Eine einfache Prüffrage für dein Team: Welche Inhalte würden mit Avatar besser verstanden als mit einem echten Gesicht oder einer Bildschirmaufnahme? Gibt es darauf keine klare Antwort, ist ein Avatar eher Dekoration als Lösung.

Häufige Fragen

Was brauche ich mindestens, um als VTuber anzufangen?

Einen Rechner, eine Webcam oder ein unterstütztes Smartphone für das Gesichtstracking, ein Mikrofon und ein Modell im passenden Format. Für einen ersten Test reichen kostenlose Programme wie VTube Studio für Live2D-Modelle oder VSeeFace für VRM-Modelle und eine kostenlose Aufnahmesoftware wie OBS Studio.

Kann ich Live2D Cubism kostenlos nutzen?

Ja, mit der Version FREE. Sie darf laut Live2D auch kommerziell genutzt werden, von Privatpersonen und kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Yen. FREE hat Funktionsgrenzen. Die Version PRO wird im Abonnement verkauft.

Funktioniert ein Live2D-Modell in VSeeFace?

Nein. VSeeFace unterstützt laut Hersteller VRM 0 und das eigene Format VSFAvatar, aber keine Live2D-Modelle. Für Live2D-Modelle ist zum Beispiel VTube Studio gedacht, das umgekehrt keine VRM-Modelle unterstützt.

Welche Rechte brauche ich an meinem VTuber-Modell?

Die Rechte, die zu deiner geplanten Nutzung passen: Plattformen, Einnahmen wie Sponsoring, Bearbeitung, Merchandise und eventuelle Grenzen bei Zeit oder Gebiet. Das regelt der Vertrag mit der Person, die das Modell gestaltet. Ein pauschales Wort wie „Buyout“ ersetzt keine konkrete Aufzählung.

Ab wann muss ich als VTuber Umsatzsteuer berechnen?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt laut Gesetzestext, abgerufen am 13. Oktober 2026, bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wie Einnahmen von ausländischen Plattformen zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab und gehört in eine Steuerberatung.

Über die Autorin

Anna Cremer

Gründerin und alleinige Inhaberin von CremerMedia in Lennestadt im Sauerland. Selbstständig in der Medienbranche seit 2006, im Online-Marketing seit 2012, CremerMedia gibt es seit 2016. Sie arbeitet in erster Linie als Freelancerin und wird von drei Personen unterstützt. Als Strategin, Produzentin und Dozentin betreut sie Kundschaft vom Handwerksbetrieb bis zum Marketingteam mit eigener Rechtsabteilung.

Als Dozentin bildet sie Social Media Manager und SEO Manager aus und schult Marketingteams. IHK-zertifizierte Social Media Managerin, IHK-zertifizierte Fachkraft für Webdesign einschließlich WordPress und SEO, Weiterbildungen bei Google, LinkedIn und Meta.

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